Anerkennung
Kranken- und Gesundheitskassen anerkannt
Gemäss dem Reglement Ihrer Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärtherapie werden die Kosten der naturheilkundlichen Therapien rückvergütet.
Krankenkassenanerkennung durch das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register)
Krankenkassenanerkennung auch bei Kassen, die eigene Listen haben
(z.B. Visana, EGK, Assura, usw.)
Eidgenössisches Diplom für Naturheilpraktik in der Chinesische Medizin
A-Mitglied der Naturärzte Vereinigung Schweiz
Kantonale Praxisbewilligung für Akupunktur (Luzern)
Die Welt des Taus ist einzig und
allein die Welt des Taus
– und dennoch…
Issa